Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 27.04.2021)
§ 1
Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bestätigt bis die begrenzte Teilnehmendenzahl erreicht ist.
§ 2
Die Anmeldung erfolgt jeweils für
- einen 2-semestrigen berufsbegleitenden Lehrgang,
- Vollzeitlehrgang (14 Wochen),
- Intensiv-Klausurenlehrgang (6 Wochen),
- Abschlusslehrgang (zur mündlichen Prüfung),
- Prüfungssimulation (zur mündlichen Prüfung),
- Fernlehrgang (zur schriftlichen Prüfung),
- Fernlehrgang (zur mündlichen Prüfung),
- zusätzliche Klausuren (6, 9 oder 12) oder
- Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang.
§ 3
Der/Die Seminarteilnehmende kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss die Anmeldung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor dem/der Seminarteilnehmenden auch eine Vertragsurkunde (Bestätigung der Anmeldung), sein/ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner, Am Kiel-Kanal 1-2, 24106 Kiel.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der/die Seminarteilnehmende dem Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner (im Folgenden auch: Steuerseminar) die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er/sie dem Steuerseminar insoweit ggf. Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Steuerseminars zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem/der Seminarteilnehmenden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den/die Seminarteilnehmende mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für das Steuerseminar mit deren Empfang.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann unter den Voraussetzungen des § 626 BGB eine Kündigung des Vertrags erfolgen.
Bei berufsbegleitenden Grund- und Klausurlehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Die Kündigung muss in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.
Der Vertrag über den Fernlehrgang zur schriftlichen Prüfung (FL-S) kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Bei vorzeitiger Kündigung hat der/die Teilnehmende die während des bestehenden Vertrags zeitanteilig angefallenen Gebühren zu entrichten. Für die Zeitanteilsberechnung ist die Vertragsdauer auf volle Monate aufzurunden.
§ 4
Das Unterrichtsmaterial wird jeweils zu der entsprechenden Seminartagung bzw. zu Beginn des Vollzeitlehrgangs über die Huttegger.LIBRARY zur Verfügung gestellt. Näheres zu der Huttegger.LIBRARY: siehe § 6 der AGB. Die Unterlagen des Steuerfachwirt-Klausurenlehrgangs, die Klausursachverhalte des Klausuren-Intensivlehrgangs sowie die Zusätzlichen Klausuren werden ausschließlich und die Unterlagen des Vollzeitlehrgangs 2021 und 2022 werden zusätzlich in Papierform ausgegeben und bleiben zur intensiven Bearbeitung (für Unterstreichungen, Anmerkungen, Ergänzungen etc.) Eigentum der Lehrgangsteilnehmenden. Ein Anspruch auf spätere Nachlieferung des Unterrichtsmaterials besteht nicht.
Die Seminarteilnehmenden verpflichten sich, das Unterrichtsmaterial nur für persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zu verwenden und anderen Personen nicht zur Verfügung zu stellen. Zuwiderhandlungen werden auch strafrechtlich verfolgt.
§ 5
Die Seminargebühren betragen für den
- Grundlehrgang (berufsbegleitend) je Semester (GL-B): 1.200 €.
- Klausurenlehrgang (berufsbegleitend) je Semester (KL-B): 1.200 €.
- Gleichzeitiger Besuch von GL-B und KL-B: 1.600 €.
- Vollzeitlehrgang (14 Wochen) (VZ): 4.900 € [*].
- Intensiv-Klausurenlehrgang (6 Wochen) (KL-I): 2.900 € [*].
- Abschlusslehrgang (zur mündlichen Prüfung) (AL-B): 750 € [**], für Kurswiederholer: 350 €.
- Prüfungssimulation (zur mündlichen Prüfung) (PS): 550 €.
- Fernlehrgang (zur schriftlichen Prüfung) (FL-S): 1.440 €.
- Fernlehrgang (zur mündlichen Prüfung) (FL-M): 350 €.
- Zusätzliche Klausuren: 6 Klausuren: 400 €; 9 Klausuren: 575 €; 12 Klausuren: 750 €.
- Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang: 475 € [***].
[* Rabatt: 25 % für Kurswiederholer; 50 % für Kurswiederholer, die beim Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner zuvor folgende Lehrgänge ohne zeitliche Unterbrechung besucht haben: zwei Semester Grundlehrgang (berufsbegleitend), danach zwei Semester Grund- und Klausurenlehrgang (berufsbegleitend) sowie danach den Vollzeitlehrgang (14 Wochen).]
[** 50 € werden erstattet bei Übersendung eines ausführlichen Protokolls der mündlichen Prüfung an das Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner.]
[*** 400 € für Teilnehmende des Steuerfachwirt-Lehrgangs des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V.]
Die Zahlungen sind im voraus zu leisten auf das Konto:
IBAN: DE07 2105 0170 1003 7038 48
Die Semestergebühren für den berufsbegleitenden Grund- und Klausurenlehrgang können in jeweils 6 gleichen Monatsraten von je 200 € bzw. 270 € (bei gleichzeitigem Besuch des berufsbegleitenden Grund- und Klausurenlehrgangs) gezahlt werden. Bei Ratenzahlung sind die Raten bis spätestens zum 10. des betreffenden Monats zu entrichten. Werden die Fälligkeitstermine überschritten, so wird auch ohne Mahnung oder zusätzliche Zahlungsaufforderung der noch ausstehende Gesamtbetrag fällig.
Die Gebühr für den Fernlehrgang FL-S ist in monatlichen Teilzahlungen von 120 € jeweils zum Monatsende fällig (bei einer Dauer des Fernlehrgangs von 12 Monaten). Die erste Teilzahlung ist zum Ende des Monats fällig, in dem das Vertragsverhältnis beginnt. Bei kürzerer Dauer des Fernlehrgangs werden die Teilzahlungsbeträge entsprechend angepasst. Ist der/die Teilnehmende mit zwei Teilzahlungen in Verzug und wird der ausstehende Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abmahnung beglichen, wird die gesamte ausstehende Vergütung in einem Betrag fällig.
Das Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner behält sich vor, für den jeweiligen Lehrgang nach dessen Abschluss pandemiebedingte Mehrkosten von bis zu 150 € pro Teilnehmenden zu erheben.
§ 6
Durch die Anmeldung zum Abschlusslehrgang bzw. zur Prüfungssimulation verpflichten sich die Teilnehmenden zur zeitnahen Übersendung eines ausführlichen Protokolls über ihre mündliche Prüfung an das Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner.
§ 7
Huttegger.ONLINE ist das digitale Portal des Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner. Es beinhaltet die Huttegger.LIBRARY und den Huttegger.CHANNEL. Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang (ausgenommen: Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang und Zusätzliche Klausuren) erhalten die Seminarteilnehmenden einen kostenlosen, individuellen Zugang zu der Huttegger.LIBRARY, mit der Anmeldung zu einem digitalen Lehrgang auch zu dem Portal Huttegger.CHANNEL.
Die Seminarteilnehmenden verpflichten sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur für persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zu verwenden und anderen Personen nicht zur Verfügung zu stellen. Aufnahmen in Bild, Ton oder auf sonstige Weise sind den Seminarteilnehmenden nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden auch strafrechtlich verfolgt.
Bei Nichtzahlung der Kursgebühr kann die/der Seminarteilnehmende*r von dem Zugang zu den Online-Portalen Huttegger.LIBRARY und Huttegger.CHANNEL ausgeschlossen werden.
Huttegger.LIBRARY
Über diese Anwendung gelangen die Seminarteilnehmenden zu den Unterlagen des von ihnen gebuchten Lehrgangs. Über die Desktop-Variante der Huttegger.LIBRARY ist es den Seminarteilnehmenden möglich, die Unterlagen für persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke auszudrucken. Ein Anspruch auf Ausgabe in Papierform besteht nicht.
Gegen eine Gebühr von 75 € pro Lehrgang werden die Unterlagen dem/der Seminarteilnehmenden in Papierform zur Verfügung gestellt. Für die Zusendung der Unterlagen des Fernlehrgangs FL-S wird eine Gebühr von 120 € berechnet.
Den Seminarteilnehmenden stehen für den Zugang zu der Huttegger.LIBRARY zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
– über die App „Huttegger-Online“; die Installation dieser App ist möglich auf Geräten mit einem Android- oder iOS-Betriebssystem. Sie kann entweder im Google Play Store bzw. im App Store von Apple oder über die Homepage des Steuerseminars heruntergeladen werden.
– über die Desktop-Browser-Anwendung; zu dieser gelangen die Seminarteilnehmenden über den Menüpunkt „Huttegger.ONLINE“ in der Navigationsleiste der Homepage des Steuerseminars (www.huttegger.de).
Der Zugang zu der Huttegger.LIBRARY ist pro Seminarteilnehmenden auf zwei Geräte beschränkt und erfolgt durch Eingabe eines vom Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner vergebenen Aktivierungscodes.
Den Seminarteilnehmenden werden die jeweiligen Unterlagen der einzelnen Veranstaltungen in der Huttegger.LIBRARY spätestens mit Ablauf der entsprechenden Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Sollte dies aus vom Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner zu vertretenen technischen oder anderweitigen Gründen nicht möglich sein, werden die Unterlagen der laufenden Veranstaltungen den Seminarteilnehmenden auf eine andere Art und Weise zur Verfügung gestellt (bspw. als pdf-Datei per
E-Mail oder in Papierform). Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Seminargebühren.
Die Nutzung der Funktionen der Huttegger.LIBRARY erfordert die Registrierung der Seminarteilnehmenden mit ihrer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort. Dem Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner ist das Registrierungspasswort nicht bekannt und wird die Seminarteilnehmenden danach auch nie fragen.
Der Zugang zu den Unterlagen eines Lehrgangs endet 90 Tage nach Beendigung der letzten Veranstaltung dieses Lehrgangs, wenn im direkten Anschluss kein weiterer Kurs von dem/der Seminarteilnehmenden gebucht wird. Wird innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung des Lehrgangs ein weiterer Lehrgang von dem/der Seminarteilnehmenden beim Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner begonnen, bleiben die Inhalte der bisher besuchten und bereits abgeschlossenen Lehrgänge zugänglich.
Gegen eine Gebühr von 75 €/Lehrgang ist eine Verlängerung des Zugangs von 90 Tagen auf 6 Monaten möglich. Ausgenommen von der Verlängerungsmöglichkeit ist der Zugang zu den Unterlagen des Klausuren-Intensivlehrgangs und des Klausurenteils des Vollzeitlehrgangs.
Die Verlängerung
– muss vor Ablauf der Zugangsberechtigung des jeweiligen Lehrgangs gebucht werden;
– kann so oft wie möglich erfolgen (für jede Verlängerung wird eine Gebühr von 75 € fällig);
– umfasst keine Aktualisierungen der Unterlagen.
Gegen eine Gebühr von 400 €/Semester können ehemalige Teilnehmende des berufsbegleitenden Grundlehrgangs oder des Vollzeitlehrgangs, die das Steuerberaterexamen erfolgreich absolviert haben, eine Aktualisierung der Unterlagen des berufsbegleitenden Grundlehrgangs im Abonnement erhalten. Diese Aktualisierung erfolgt fortlaufend und parallel zu dem berufsbegleitenden Grundlehrgang. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein Semester, wenn dieses nicht bis zum 31. Mai (Kündigung zum Sommersemester) bzw. 30. November (Kündigung zum Wintersemester) des laufenden Jahres gekündigt wird.
Huttegger.CHANNEL
Über diese Anwendung gelangen die Seminarteilnehmenden sowohl zu den Online-Seminaren als auch – wenn Teil des Lehrgangs – zu den Videoaufzeichnungen der einzelnen Veranstaltungen.
Die Seminarteilnehmenden, die die Präsenzveranstaltungen des Lehrgangs besuchen, können – wenn der Lehrgang auch in digitaler Form angeboten wird – gegen eine Gebühr von 75 €/Lehrgang den Zugang zum Huttegger.CHANNEL dazu buchen.
Ist das Einstellen der Online-Seminare als Videoaufzeichnung Bestandteil des Lehrgangs erfolgt die Einstellung in den Huttegger.CHANNEL in der Regel bis Mittwoch 17.00 Uhr nach der jeweiligen samstäglichen Veranstaltung. Hat es bei der Live-Veranstaltung technische Probleme gegeben, kann es bei der Einstellung zu Verzögerungen kommen, die jedoch keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Seminargebühren begründen.
Technische Störungen, die während einer Live-Übertragung seitens des Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner verursacht sind, wird das Steuerseminar versuchen, schnellstmöglich zu beheben. Sollte innerhalb einer angemessenen Zeit die Behebung der Störung nicht möglich sein, wird das Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner die nicht durchgeführte Veranstaltung bzw. die nicht durchgeführten Teile einer Veranstaltung über Videoaufzeichnungen zur Verfügung stellen. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Seminargebühren.
Innerhalb des Portals Huttegger.CHANNEL kann es zu technischen Störungen kommen (z.B. durch Wartungen). Beträgt diese Störung länger als fünf volle Tage, werden die Videoaufzeichnungen der laufenden Lehrgänge den Seminarteilnehmenden anderweitig zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Erstattung anteiliger Seminargebühren besteht deswegen nicht.
Der Zugang zu den Videoaufzeichnungen des jeweiligen Lehrgangs endet 30 Tage nach Beendigung der letzten Veranstaltung dieses Lehrgangs. Hat die/der Seminarteilnehmende*r den Kurs vorzeitig beendet, endet der Zugang 30 Tage nach Beendigung der von dieser/diesem Seminarteilnehmenden zuletzt gebuchten und gezahlten Veranstaltung.
Gegen eine Gebühr von 75 €/Lehrgang ist eine Verlängerung des Zugangs von 30 Tagen auf 3 Monate bei folgenden Lehrgängen möglich:
– Grundlehrgang berufsbegleitend
– Klausurenlehrgang berufsbegleitend
– Abschlusslehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Die Verlängerung
– muss vor Ablauf der Zugangsberechtigung des jeweiligen Lehrgangs gebucht werden und
– ist maximal vier Mal möglich (für jede Verlängerung wird eine Gebühr von 75 € fällig).
§ 8
Irgendwelche Ansprüche wegen Unterrichtsausfall aus Krankheitsgründen oder sonstigen Gründen gehen nicht über die zeitanteilige Rückgewähr von gezahlten Seminargebühren hinaus. Eine Rückgewähr von Seminargebühren ist ausgeschlossen, wenn den Seminarteilnehmenden die Veranstaltung über Videoaufzeichnungen zur Verfügung gestellt wird. Der Seminarveranstalter ist von jeder Haftung für irgendwelche Schäden, die den Seminarteilnehmenden aus Anlass der Teilnahme am Seminar entstehen, befreit. Das Versäumen von Seminarveranstaltungen durch den Seminarteilnehmer rechtfertigt nicht, die Seminargebühren anteilig zu kürzen.
§ 9
Änderungen des Lehrplans, des Seminaraufbaus und des Dozierendeneinsatzes bleiben dem Seminarveranstalter vorbehalten. Zwischenzeitliche Gebührenanpassungen bleiben vorbehalten.
§ 10
Nebenabreden zum Seminarverhältnis sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 11
Die Seminarteilnehmenden klären die Zulassungsfragen und Förderungsbedingungen in eigener Verantwortung. Eine Versagung der Zulassung zur Prüfung oder der Förderung berühren nicht die Wirksamkeit des Vertrages.
§ 12
Der Seminarleiter kann Seminarteilnehmende, die durch ihr Verhalten Ursachen dafür setzen, dass andere Lehrgangsteilnehmende am Erreichen des Seminarziels gehindert werden, von den Seminarveranstaltungen ausschließen.